NavCert ist jetzt offiziell benannte Stelle für UAS

NavCert wurde vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) offiziell als Benannte Stelle für die Durchführung von UAS-Bewertungen gemäß DR 2019/945 ernannt

Das Deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat NavCert offiziell als Benannte Stelle für die obligatorische UAS-Zertifizierung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 benannt. Die formelle Benennung basiert auf der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS, 29. April 2022) als Zertifizierungsstelle, die die Kompetenz von NavCert bestätigt.

Warum sind diese Informationen für Hersteller von UAS und UAS-Komponenten wichtig?

Gemäß der Delegierten Verordnung 2019/945 sind die Hersteller für die Durchführung der Konformitätsbewertung, die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf ihrem Produkt verantwortlich. Die unabhängige Konformitätsbewertung muss von einer benannten Stelle, wie NavCert, durchgeführt werden. Erst dann kann das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden.

NavCert treibt die Fertigstellung der harmonisierten Norm EN 4709 innerhalb der ASD-STAN D5/WG8 aktiv voran und beseitigt Fehler, offene Fragen, etc.

Was zertifziert NavCert?

NavCert wurde akkreditiert und beannt, eine unabhängige Konformitätsbewertung gemäß der Delegierten Verordnung 2019/945 für folgende Bereiche durchzuführen:

  • Kategorie Open
  • alle Klassen
  • Add-ons
  • alle Kommunikationsverbindungen
  • Multikopter
  • Starrflügler

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, NavCert zu kontaktieren. Sie erreichen die Kollegen über das Kontaktformular auf der NavCert Website oder senden Sie eine E-Mail an info[at]navcert.de.